Praxis für Ergotherapie
Kerstin Wackenhut-Schultheiß


Unsere Leistungen




Wie erhalte ich Ergotherapie ?
Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Bei Handlungsbedarf stellt Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung, eine BG Verordnung oder ein Privatrezept aus. Der Arzt entscheidet, ob eine Ergotherapie indiziert ist und welches Heilmittel für Sie oder ihr Kind geeignet ist.
Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
Hier gibt es zu beachten: Sind Sie über 18 Jahre alt, sind Sie grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Sie müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro pro Rezept selbst tragen.
Wenn Zuzahlungen für Heilmittel und Medikamente 2% (bzw. 1% bei chronischen Erkrankungen) Ihres Bruttojahreseinkommens überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Bitte legen Sie uns eine gültige Zuzahlungsbefreiung bei Behandlungsbeginn vor, wenn Sie diese besitzen.
Bei Versicherten der privaten Krankenkassen und mit Beihilfeberechtigten schließen wir einen rechtlich bindenden Honorarvertrag bzw. eine Vergütungsvereinbarung ab.
Nach erbrachter Leistung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer PKV oder der Beihilfe ein und erhalten (Teil-) Rückerstattungen.
Möchten Sie im Vorfeld prüfen wie hoch Ihr Eigenanteil ist, können wir Ihnen gerne eine Kostenübersicht zukommen lassen.





Was ist eigentlich Ergotherapie ?
Ergotherapie kommt bei Menschen jeden Alters vor und begleitet, unterstützt und befähigt Menschen, die in ihren alltäglichen Funktionen eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Es soll ihnen ermöglicht werden handlungsfähig im Alltag zu sein, d.h. dass der Mensch die Aufgaben, die er sich selbst stellt oder die, die er vom Leben oder der Gesellschaft gestellt bekommt, für sich wieder zufriedenstellend erfüllen kann.
Es geht also nicht um die mechanische Wiederherstellung körperlicher, psychischer oder geistiger Funktionen, sondern darum, dass der Mensch größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und / oder Berufs-/ Schulleben erreicht. Das heißt, die Fragestellung ist, was kann der Mensch aufgrund seiner Erkrankung, Verletzung oder Einschränkung nicht mehr tun und wie kann ihm geholfen werden.
ERGOTHERAPIE IST HILFE ZUR SELBSTÄNDIGKEIT IM ALLTÄGLICHEN LEBEN.
Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werden gemeinsam mit Patient und / oder Angehörigen die individuellen Behandlungsziele erarbeitet. Dann wird ein Behandlungsplan erstellt und es werden entsprechende Behandlungsmethoden und Therapiemedien ausgewählt.
Ergotherapeuten bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren. So kommen adaptiertes und funktionelles Übungsmaterial, handwerkliche, gestalterische und spielerische Techniken sowie lebenspraktische, alltägliche Übungen zum Einsatz.
Außerdem werden gezielte Anleitungen für den häuslichen, schulischen oder beruflichen Alltag gegeben, damit die Schritte zur Selbständigkeit unterstützt werden.
Im Laufe der Therapie werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können und Veränderungen des Patienten angepasst.